Personen stehen Arm in Arm vor einer Schultafel

Ein Referenzrahmen für Prävention in NRW

Das Handlungskonzept des Landes Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage für staatliche Präventionsarbeit gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es dient als strategischer Referenzrahmen, aus dem Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Das Konzept verfolgt einen ganzheitlichen und übergreifenden Ansatz: Politikfelder, Ressorts und staatliche Ebenen arbeiten eng mit der Zivilgesellschaft zusammen, um tragfähige Strukturen aufzubauen und demokratische Werte zu stärken. 

Anlass der Entwicklung eines solchen Konzepts war die Aufdeckung der Morde der rechtsextremen Terrorzelle „NSU“, die unsere demokratische Gesellschaft erschüttert haben. 

Seit der letzten Fassung von 2016 haben sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Erscheinungsformen menschenfeindlicher Ideologien sowie wissenschaftliche Erkenntnisse stark verändert. Neue Herausforderungen wie digitalisierte Radikalisierung, die Normalisierung von Rassismus oder Einschränkungen demokratischer Handlungsspielräume erfordern eine aktualisierte und erweiterte Strategie.
 

Zentrale Neuerungen

Einführung von Querschnittsdimensionen: Sie vernetzen alle Handlungsfelder miteinander und sichern einen integrativen Ansatz. Dazu gehören:

  • Strukturen
  • Betroffenenperspektiven
  • Digitalität
  • Sensibilisierung, Qualifizierung und Analyse

Berücksichtigung von Kolonialismus: In ausgewählten Handlungsfeldern werden kolonialismusrelevante Aspekte aufgegriffen und kritisch eingeordnet.
 

Aufbau des Handlungskonzepts

Das Konzept umfasst zwölf Handlungsfelder, die zentrale gesellschaftliche und institutionelle Bereiche betreffen. Jedes Handlungsfeld definiert eigene Ziele und Strategien, um Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus gezielt entgegenzuwirken. Die Querschnittsdimensionen sorgen dafür, dass Maßnahmen nicht isoliert betrachtet werden, sondern in ein kohärentes, nachhaltiges Gesamtkonzept einfließen.
 

Präventionsansatz

Das Handlungskonzept setzt auf Prävention, orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bedarfen von Betroffenen und Fachkräften. Es kombiniert:

  • Frühzeitige Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung
  • Reaktive Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Gesellschaft und Institutionen
  • Strukturelle Verankerungen, um langfristige Wirkung zu entfalten

Ein besonderer Fokus liegt auf der Bekämpfung digitaler Radikalisierung sowie dem Schutz demokratischer Institutionen und zivilgesellschaftlicher Strukturen.
 

Ziele

Das Handlungskonzept verfolgt einen umfassenden Ansatz auf fünf Ebenen:

  • Auf systemischer Ebene sollen rechtliche, politische und bildungspolitische Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, um langfristig strukturell gegenzuwirken.
  • Auf institutioneller Ebene gilt es, feste Strukturen in Verwaltung, Bildungseinrichtungen und Sicherheitsbehörden zu etablieren, die diskriminierungsfreie und demokratische Standards sichern.
  • Auf kollektiver Ebene sollen zivilgesellschaftliche Netzwerke gestärkt und Kooperationen gefördert werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern.
  • Auf interpersoneller Ebene wird der Aufbau von Austausch- und Begegnungsräumen unterstützt, die wechselseitiges Verständnis fördern.
  • Auf Einstellungsebene soll durch Sensibilisierung, Bildungsarbeit und Präventionsmaßnahmen eine nachhaltige Bewusstseinsbildung stattfinden, die Vorurteile abbaut und eine Kultur der Wertschätzung, Demokratie und Vielfalt stärkt.
     

Abgrenzung und Verzahnung

Neben dem Handlungskonzept existieren in NRW weitere Strategien, z. B. zur Gleichstellung, Antidiskriminierung oder politischen Bildung. Sie setzen eigene Schwerpunkte, weisen aber thematische Schnittmengen auf. Das Handlungskonzept unterscheidet sich durch seinen klaren Präventionsfokus gegen antisemitische, rassistische und rechtsextreme Ideologien – versteht sich aber zugleich als Teil eines größeren, vernetzten Gesamtansatzes. Das Handlungskonzept schafft so die Grundlage für eine starke, demokratische und vielfältige Gesellschaft, die menschenfeindlichen Ideologien entschieden entgegentritt.

Evaluation und Monitoring

Die Landesregierung hat im August 2020 beschlossen, das Handlungskonzept zu verstetigen und unbefristet fortzuführen. Unterdessen wurde es durch die Hamburger Johann Daniel Lawaetz-Stiftung evaluiert. Die Evaluation aus dem Jahr 2020 macht die hohe fachliche und politische Relevanz des Handlungskonzepts deutlich und unterstreicht den hohen Bedarf einer Fortsetzung – auch angesichts der derzeit sichtbaren Veränderungen im Phänomenbereich  Rechtsextremismus. 

Monitoring zur Umsetzung des Handlungskonzepts

Auf Grundlage des Kabinettbeschlusses von 2020 wurde ein Monitoring eingerichtet. Es dient der besseren Steuerung der Maßnahmen des Handlungskonzepts und stellt zugleich Informationen für den politischen Raum bereit. Jährlich werden die umgesetzten Maßnahmen erhoben, alle zwei Jahre erscheint dazu ein Bericht. Der aktuelle Bericht für die Jahre 2023 und 2024 ist nach dem ersten Bericht von 2022 die zweite Veröffentlichung dieser Art.

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