„Nordrhein-Westfalen handelt geschlossen für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander – gegen Rechtsextremismus und Rassismus“

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Unter diesem Leitziel hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens das Integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickelt und am 10. Mai 2016 verabschiedet.

Anlass der Entwicklung eines solchen Konzepts war die Aufdeckung der Morde der rechtsextremen Terrorzelle „NSU“, die unsere demokratische Gesellschaft erschüttert haben. Umso beunruhigender ist, dass sich aktuell rassistische und rechtsextreme Propaganda und Straftaten wieder mehren. Der Bedarf an politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus wächst.

Ziel des Handlungskonzepts ist es, die vielfältigen Aktivitäten der Landesregierung durch eine nachhaltige Strategie besser aufeinander abzustimmen. Die Einrichtung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzepts werden begleitet von einem partizipativen Prozess, an dem alle Ministerien über eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) beteiligt sind.

Ziele des Handlungskonzepts

Das Handlungskonzept hat fünf Strategische Ziele. Aus diesen fünf großen Zielen wurden konkretere Handlungsziele abgeleitet, um die strategischen Ziele zu präzisieren. Aus diesen Zielen leiten sich die Maßnahmen ab.

Strategisches Ziel 1:
Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure arbeiten kooperativ zusammen

  1. Ressortübergreifende Zusammenarbeit und Kooperation zwischen lokaler und Landesebene soll ausgebaut und verstetigt werden
  2. Kooperationen zivilgesellschaftlicher Akteure werden gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll verstetigt werden

Strategisches Ziel 2:
Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure tragen aktiv zum Abbau struktureller, gesellschaftlicher und sozialer Diskriminierung bei

  1. Sensibilisierung für diskriminierungskritische, menschenrechts- und demokratieorientierte Werthaltungen
  2. Erinnerungskultur und Geschichtsbewusstsein soll gestärkt werden
  3. Antidiskriminierungsarbeit gegen Rassismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Antiziganismus, Antisemitismus und Antifeminismus soll gestärkt werden

Strategisches Ziel 3:
Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure verfügen über Wissen und Handlungs-Know-how im Themenfeld Rechtsextremismus und Rassismus

  1. Entwicklung von Zivilcourage soll gestärkt werden
  2. diskriminierungskritischen und diversitätsorientierten Qualifizierungen von professionellen und ehrenamtlichen Akteuren (mit Blick auf Handlungskompetenzen von Personen und Veränderung von Strukturen) soll ausgeweitet werden
  3. Aufklärung und Wissensgenerierung über Erscheinungsformen des Rechtsextremismus und Rassismus soll gestärkt werden

Strategisches Ziel 4:
Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure handeln präventiv, unterstützend und intervenierend gegen demokratiefeindliche Erscheinungsformen

  1. Reaktionsfähigkeit auf antidemokratische, rechtsextreme und rassistische Erscheinungsformen auf lokaler Ebene soll verbessert werden
  2. Unterstützung zur Distanzierung von rechtsextremen Ideologien soll verstetigt werden
  3. Schutzräume für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Übergriffe (Personen und Institutionen) sollen geschaffen, begleitet und unterstützt werden
  4. Unterstützung von Eltern und Bezugspersonen rechtsextrem orientierter Menschen soll verstetigt werden

Strategisches Ziel 5:
Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure verstärken die Öffentlichkeitsarbeit für Vielfalt und gegen Diskriminierung, Rassismus und Rechtsextremismus

Aktuell: Evaluation und Weiterentwicklung

Die Landesregierung hat im August 2020 beschlossen, das Integrierte Handlungskonzept zu verstetigen und unbefristet fortzuführen. Unterdessen wurde es durch die Hamburger Johann Daniel Lawaetz-Stiftung evaluiert. Die Evaluation aus dem Jahr 2020 macht die hohe fachliche und politische Relevanz des Handlungskonzepts deutlich und unterstreicht den hohen Bedarf einer Fortsetzung – auch angesichts der derzeit sichtbaren Veränderungen im Phänomenbereich  Rechtsextremismus.

Basierend auf den Ergebnissen der Evaluation wird das Konzept – weiterhin in einem Beteiligungsprozess mit zentralen Akteurinnen und Akteuren – umgesetzt und weiterentwickelt. Zur verbesserten Steuerung wurde auch ein Monitoring aufgebaut und umgesetzt. Hieraus ist der erste Monitoring-Bericht 2022 entstanden.

Entstehung: Umfangreiche Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure

Von Beginn an wurden die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich im Land für Demokratie und Weltoffenheit und gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagieren, über das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus mit ihrer Expertise in den Prozess der Konzeptentwicklung eingebunden.

Gemeinsam mit den Trägern der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus führte die Landesregierung in den Jahren 2013 und 2015 insgesamt zehn Regionalkonferenzen in den Regierungsbezirken des Landes durch. Die Veranstaltungen spiegelten eindrucksvoll das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen für Demokratie und Weltoffenheit und gegen Rechtsextremismus und Rassismus wider. Hier wurden die drängenden Probleme und Herausforderungen identifiziert, Erfahrungen eingebracht und Erwartungen an das Integrierte Handlungskonzept formuliert.

Auf dieser Grundlage verabschiedete die Landesregierung am 3. Februar 2015 die Eckpunkte zur Entwicklung des Integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für Nordrhein-Westfalen. Im zweiten Schritt wurden in den Regionalkonferenzen mit Blick auf die im Eckpunktepapier dargestellten Ziele Vorschläge für Maßnahmen entwickelt. Die Landesregierung prüfte, überarbeitete und ergänzte diese Vorschläge. Insgesamt 167 Maßnahmen, davon 80 neue, gingen schließlich in das Integrierte Handlungskonzept ein.

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Foto: Katarzyna Bialasiewicz

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